Benutzername: 
Passwort: 
Login merken

fCMS Anzeigenportal Hosting mainChat Preise Referenzen Kontakt

fCMS 
Anzeigenportal 
Hosting 
mainChat 
Preise 
Referenzen 
Kontakt 
Impressum
AGB
Kontaktformular
Anfahrtsplan



AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der fidion GmbH - die Softwareschmiede in Franken
 - nachfolgend fidion GmbH genannt
§1 Angebote und deren Annahme

1.1 Die Lieferung von Software und Hardware (einschließlich Datenträgern, Dokumentationen, Zubehör = "die Prokukte"), sowie die Erbringung sonstiger Leistungen durch die fidion GmbH erfolgt ausschließlich zu den in § 1 mit 11 aufgeführten Bedingungen. Die Einbeziehung von AGB des Kunden wird widersprochen.
1.2 Alle Angebote der fidion GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch die Erteilung einer Auftragsbestätigung durch die fidion GmbH zustande. Die Übersendung einer Rechnung an den Kunden durch die fidion GmbH kommt einer Auftragsbestätigung gleich.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Die Preise verstehen sich netto ohne Verpackungs- und Frachtspesen. Ausschlaggebend sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.
2.2 Zahlungen sind, soweit nicht eine abweichende Fälligkeit angegeben, binnen 30 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Bei Angeboten, die den Wert von EUR 2.500,-- überschreiten, werden mit Beauftragung der fidion GmbH 33% der Lizenz-, Installations- und Entwicklungskosten fällig. Der Restbetrag ist nach Abschluss des Projektes zahlbar.
2.3 Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnet werden, wenn es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
2.4 Gerät ein Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden alle Forderungen der fidion GmbH gegenüber dem Kunden sofort fällig.
2.5 Das Recht zur Aufrechnung oder Minderung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder fidion GmbH diese anerkannt hat.

§3 Fristen

3.1 Von fidion GmbH genannte Termine und Fristen für die Fertigstellung bzw. Übersendung von Produkten gelten nur dann als verbindlich, wenn Sie vom Kunden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und von der fidion GmbH als verbindlich bestätigt wurden.
3.2 Die Einhaltung einer ausdrücklich vereinbarten Frist setzt unabdingbar die rechtzeitige Bewirkung der vom Kunden gegebenenfalls zu erbringenden Vorleistungen voraus. Andernfalls verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Dies gilt auch bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und bei allen sonst von der fidion GmbH nicht zu vertretenden Hindernissen, die auf die Leistung und/oder Lieferung von maßgeblichem Einfluss sind.
3.3 Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

§4 Demosoftware und Testlieferungen

Werden Produkte zu Testzwecken an Kunden geliefert, so bleiben sie Eigentum der fidion GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit der fidion GmbH genutzt werden. Sie sind auf Verlangen jederzeit wieder an die fidion GmbH herauszugeben bzw. auf Verlangen der fidion GmbH zu vernichten. Im Übrigen gilt auch bei Testlieferungen der jeweilige Softwarelizenzvertrag.

§5 Installation und Schulung


5.1 Die Installation von Software durch die fidion GmbH sowie eine eventuelle Schulung und Einweisung in die Bedienung ist nicht in den Lizenzkosten der Software enthalten und erfolgt nur aufgrund gesonderter vergütungspflichtiger Vereinbarung.
5.2 Der Kunde muss dafür sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen für Installation und / oder Schulung bereitgestellt werden und dass genügend Arbeitsraum vorhanden ist.

§6 Gefahrübergang

Sobald die fidion GmbH die Produkte auftragsgemäß installiert hat, wird der Kunde die Programme unverzüglich testen. Läuft die Software im Wesentlichen vertragsgerecht, so wird er unverzüglich die Abnahme erklären. Soweit fidion GmbH mit der Installation nicht beauftragt ist, geht die Gefahr mit Ablieferung beim Kunden auf diesen über.

§ 7 Nutzungsrechte

7.1 Der Kunde erwirbt ein einfaches nicht exklusives Nutzungsrecht an den überlassenen Produkten/Programmen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde, ist der Kunde grundsätzlich nur berechtigt, das Programm auf einem Computer zu nutzen. Es gelten die Bestimmungen im jeweiligen Lizenzvertrag. Eine Weitergabe der Software an Dritte (auch unentgeltlich) ist ausdrücklich untersagt.
7.2. Es ist ausdrücklich untersagt die gelieferte Software in irgendeiner Art und Weise zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren. Ausnahmen hiervon sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch die fidion GmbH zulässig. Auch hier gelten die Bestimmungen des Software-Lizenzvertrages. 

§8 Gewährleistung

8.1. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung, wenn nicht im Folgenden etwas anderes geregelt ist.
8. 2 Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, wenn es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt.
8.3 Der Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die gelieferte Ware unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen der fidion GmbH unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
8.4 Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gemäß der vorstehenden Regelung in 8.3  nicht feststellbar sind, müssen der fidion GmbH unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
8.5 Für Produkte, die vom Kunden entgegen der Spezifikation von fidion GmbH geändert oder benutzt wurden, entfällt jegliche Gewährleistung.

§9 Haftung

9.1 Die fidion GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2 Für sonstige Schäden haftet die fidion GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
9.3 Bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalspflichten) ist die Haftung gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, der bei Abschluss des Vertrages vorhersehbar ist.

§10 Schlussbestimmungen

10.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10.2 Erfüllungsort ist Würzburg. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt wird als Gerichtsstand die Stadt Würzburg vereinbart.
10.3 Wenn der Kunde kein Verbraucher ist, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 

 





 © 2008 fidion.de | Alle Rechte vorbehalten | fidion GmbH